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Die Mitte Appenzell Ausserrhoden News Entschädigungsreglement Herisau; 200'000 Franken für das Gemeindepr�...
26. Juni 2026 – Die Mitte Hinterland AR unterstützt die Revision des Herisauer Entschädigungs-reglements grundsätzlich. Für die Partei sind 200‘000 Franken für das Gemeinde-präsidium jedoch genug und bei den nebenamtlichen Gemeinderäten sollte nicht nur die Erhöhung der Entschädigung erfolgen, sondern auch das Pensum berücksichtigt werden.
Die Mitte Hinterland AR unterstützt die Absicht des Gemeinderates, die Entschädigungen für das Gemeindepräsidium und die Gemeinderäte an die heutigen Anforderungen anzupassen. Die politische Arbeit in einer Gemeinde von der Grösse Herisaus bringt eine hohe Verantwortung und einen beträchtlichen zeitlichen Aufwand mit sich.
Beim Gemeindepräsidium geht der vorgeschlagene Lohn von 219’600 Franken plus 7’200 Franken Pauschalspesen jedoch zu weit. Die Mitte Hinterland AR beantragt deshalb ein Jahresgrundgehalt von 192’800 Franken plus 7’200 Franken Spesen. Damit wird die Funktion angemessen entschädigt und die psychologisch wichtige Marke von 200’000 Franken eingehalten.
Bei den nebenamtlichen Gemeinderäten unterstützt die Mitte Hinterland AR die vorgesehene Entschädigung von 57’000 Franken. Allerdings soll diese nicht auf einem theoretischen Vollzeitlohn von 190’000 Franken und einem Pensum von 30 Prozent basieren. Stattdessen beantragt die Partei, die Berechnung auf einem Jahresgehalt von 142’500 Franken und einem Beschäftigungsgrad von 40 Prozent vorzunehmen. Dadurch wird die tatsächliche Belastung der Gemeinderäte realistischer abgebildet.
Die Mitte Hinterland AR ist überzeugt, dass mit diesen Anpassungen eine faire und nachvollziehbare Entschädigung gewährleistet werden kann.