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Eine Teilrevision der Gemeindeordnung von Herisau während der Totalrevision der Kantonsverfassung sollte gut durchdacht sein

9. Juli 2021 – Die vorliegende Teilrevision der Gemeindeordnung scheint der Vorwegnahme gewisser Elemente der neuen Kantonsverfassung mehrheitlich Rechnung zu tragen, dennoch sollte angesichts der Verflechtung eine Teilrevision gut durchdacht sein. Die Mitte Hinterland AR begrüsst im Grundsatz die Änderungen hinsichtlich einer Digitalisierungsstrategie, des bedingten Ausländerstimmrechts, der konstituierenden Sitzung des Einwohnerrates, der Konferenzen des Gemeinderates und die Entschlackung von übergeordneten Bestimmungen.

Die Mitte Hinterland AR bedankt sich bei der vorbereitenden nicht parlamentarischen Kommission, dem Gemeinderat und der Gemeindekanzlei für die wertvollen Vorarbeiten und für die Möglichkeit der Stellungnahme zur Teilrevision der Gemeindeordnung. Sie glaubt jedoch, dass wenn die Kantonsverfassung erfolgreich revidiert werden wird – wovon sie ausgeht – weitere Elemente Auswirkung auf die Gemeindeordnung haben werden. Es wird dann eine weitere Revision der Gemeindeordnung an die Hand genommen werden müssen.

In ihrer Stellungnahme weist die Mitte Hinterland AR daraufhin, dass eine digitale Kommunikation und Information wichtig ist, wobei der Fokus auch auf den OnlineTransaktions- und Interaktionsmöglichkeiten zwischen Einwohner und Behörden liegen sollte. Weiter wird ausgeführt, dass in der Teilrevision formelle Anpassungen und wichtige Details überprüft werden sollten. Es wird in der Gemeindeordnung beispielsweise nicht ausgeführt, in welcher Zeit die Unterschriften für eine Initiative gesammelt werden müssen. Notwendige Anpassungen sieht die Mitte Hinterland AR auch bei den Bestimmungen zum Einwohnerrat respektive dessen Oberaufsicht. Es wird angeregt, dass an Dritte übertragene Aufgaben ebenfalls der Oberaufsicht des Einwohnerrats unterstellt werden sollten. Hinsichtlich der kommunalen Ombudsstelle wird vorgeschlagen, vorerst auf eine Änderung zu verzichten und die neue Kantonsverfassung abzuwarten.

Die vollständige Stellungnahme finden Interessierte weiter unten.

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